Ich berate und vertrete deutsche Investoren und Käufer beim Erwerb von Immobilien in Italien – von der ersten rechtlichen Einordnung über die strategiegeleitete Transaktionsplanung und die grenzüberschreitende Vertragsgestaltung bis zur notariellen Beurkundung (rogito). Ich entwerfe und prüfe Vorverträge (contratto preliminare / compromesso di compravendita), steuere die Due Diligence (Eigentum und Titelfortführung, Lasten, Urbanistik/Agibilità, APE), koordiniere sichere Zahlungswege (z. B. Notar-Treuhandkonto / conto dedicato) und kläre steuerliche Implikationen (IMU, TARI, IRPEF).

Alessandro De Maria – Rechtsanwalt
Alessandro De Maria
Rechtsanwalt & Avvocato stabilito
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Leistungsübersicht

Kaufprozess & Vertragsrecht

Der Eigentumsübergang erfolgt in Italien mit Unterzeichnung der notariellen Urkunde (consenso traslativo, Art. 1376 c.c.). Die Eintragung/Trascrizione dient der Opponierbarkeit und dem Rang gegenüber Dritten – sie ist für die Wirksamkeit zwischen den Parteien nicht zwingend, aber für den Schutz gegenüber konkurrierenden Erwerbern und Gläubigern entscheidend.

Praxisrelevant ist die Synchronisierung von Zahlung, Lastenlöschung und Pflichtangaben (Urbanistik/APE) – ideal über Notar-Treuhandkonto (conto dedicato).

Eine wirksam angenommene proposta mit Objekt, Preis und Frist kann Vorvertragswirkung entfalten. Sie sollte nur mit aufschiebenden Bedingungen (Finanzierung, positive Due Diligence, vollständiges Unterlagenpaket) unterzeichnet werden.

Die caparra ist sauber zu typisieren: caparra confirmatoria (Art. 1385 c.c.) vs. caparra penitenziale (Art. 1386 c.c.) – dies hat erhebliche Konsequenzen beim Rücktritt.

Best Practice: Proposta nie bedingungslos unterschreiben. Anwaltliche Prüfung vor Unterzeichnung ist sinnvoll, da die proposta bindend wird, sobald der Verkäufer annimmt.

Der Vorvertrag bündelt Preis, Lastenfreiheit, Urbanistik/Agibilità/APE, Zahlung „Zug-um-Zug" und Übergabe. Er ist das zentrale Dokument der Transaktion – sorgfältige Gestaltung ist hier entscheidend.

Die Trascrizione (Art. 2645-bis c.c.) verschafft Rangschutz und sichert Vorabzahlungen über ein Immobiliär-Privileg (Art. 2775-bis c.c.). Damit werden „late liens", Veräußerungen an Dritte und Insolvenzrisiken des Verkäufers effektiv mitigiert.

Ein privatschriftlicher Vorvertrag ist grundsätzlich zulässig und rechtswirksam. Zwingend notariell ist der Vorvertrag nur beim Kauf einer noch zu errichtenden Immobilie vom Bauträger (D.lgs. 122/2005). Für alle anderen Fälle empfiehlt sich aus praktischen Gründen trotzdem die notarielle Form, denn nur ein öffentliches oder notarbestätigtes Dokument kann im Immobiliarregister transkribiert werden – und nur die Trascrizione verschafft Rangschutz gegenüber Dritten (Art. 2645-bis c.c.).

Hinweis: Beim Kauf eines Neubaus vom Bauträger ist die notarielle Form gesetzlich vorgeschrieben. In allen anderen Fällen schützt die Trascrizione eines beglaubigten Vorvertrags den Käufer vor konkurrierenden Ansprüchen Dritter.

Ja. Eine persönliche Anwesenheit beim rogito ist nicht erforderlich – es kann eine procura speciale erteilt werden. Wird die Vollmacht in Deutschland errichtet, muss sie mit Apostille versehen und ins Italienische übersetzt werden; alternativ kann sie direkt vor einem in Deutschland ansässigen italienischen Konsulat errichtet werden. Der bevollmächtigte Vertreter – typischerweise der Rechtsanwalt – handelt mit unmittelbarer Wirkung auf die Rechtssphäre des Vollmachtgebers.

Wichtig: Die Vollmacht muss das Objekt, den Kaufpreis und alle wesentlichen Vertragskonditionen präzise umschreiben. Eine zu weit gefasste Formulierung oder eine fehlende Apostille führt zur Nichtanerkennung durch den Notar.

In Italien hat der Käufer das Recht, den Notar auszuwählen – und trägt auch die gesamten Notarkosten für die Übertragung. Der Notar fungiert als neutraler Amtsträger, ist aber kein Parteivertreter des Käufers. Makler und Verkäufer haben mitunter bevorzugte Notare, mit denen sie regelmäßig zusammenarbeiten – die Wahl steht jedoch ausschließlich dem Käufer zu.

Best Practice: Den Notar selbst wählen oder durch den eigenen Anwalt empfehlen lassen – und den Notarvertrag vor dem Termin durch den Anwalt prüfen lassen.

Ja. Jeder Käufer, der in Italien noch nicht steuerlich registriert ist, muss sich vor der notariellen Beurkundung eine codice fiscale zuteilen lassen. Sie wird beim rogito zwingend benötigt und ist auch für Bankkonten sowie Versorgerverträge in Italien erforderlich. Die Beantragung ist unkompliziert: online über die Agenzia delle Entrate, beim italienischen Konsulat in Deutschland (z. B. München, Frankfurt, Stuttgart) oder über den Notar.

Das Bild ist differenziert: Für versteckte Mängel (vizi occulti, Art. 1490 c.c.) haftet der Verkäufer grundsätzlich; die Beweislast für das Nichtvorhandensein von Mängeln liegt beim Verkäufer. Für offensichtliche Mängel gilt das Prinzip der Eigenverantwortung des Käufers. In der Praxis enthalten Vorverträge häufig Klauseln, die Gewährleistungen des Verkäufers einschränken – diese sind im Einzelfall zu verhandeln.

Für Neubauten greift Art. 1669 c.c.: 10-Jahres-Haftung für strukturelle Mängel, 2 Jahre für sonstige Mängel. Bei Gebrauchtimmobilien ist eine technische Prüfung durch Architekt oder Geometra vor Vertragsschluss die einzige verlässliche Absicherung.

Best Practice: Im contratto preliminare ausdrückliche Gewährleistungsklauseln verankern und den Bauzustand vor Unterzeichnung durch einen qualifizierten Techniker prüfen lassen.

Zahlung & Sicherheit

Best Practice ist das Preis-Deposit beim Notar mit Freigabe nach ordnungsgemäßer Registrierung/Eintragung. Das conto dedicato schützt den Käufer vor Insolvenz des Verkäufers und stellt sicher, dass der Kaufpreis erst bei vollständig abgewickeltem rogito weitergeleitet wird.

Assegni circolari (bankbestätigte Schecks) sind eine zulässige Alternative, setzen aber ein italienisches Konto voraus. Bei Verkäufer-Hypothek ist die Löschung (z. B. Art. 40-bis T.U.B.) konzeptionell im Vollzug abzubilden.

Die revocatoria fallimentare (Art. 67 Legge Fallimentare / Codice della Crisi d'Impresa) kann bei Insolvenz des Verkäufers dazu führen, dass bereits vollzogene Transaktionen angefochten werden – wenn sie im sog. periodo sospetto stattfanden (typisch: 1 Jahr vor Insolvenzantrag, bei Benachteiligungsvorsatz bis 5 Jahre) und die Gegenleistung nicht marktgerecht war. Beim Kauf zu Verkehrswert mit sofortiger Trascrizione ist das Risiko erheblich reduziert.

Hinweis: Kritisch wird es bei erkennbar illiquiden Verkäufern oder Kaufpreisen weit unter Verkehrswert. Die Trascrizione des rogito schützt nicht absolut, reduziert aber das Anfechtungsrisiko erheblich.

Eigentumsnachweis & Due Diligence

Italien hat kein flächendeckendes Grundbuch nach deutschem Vorbild. Die Registri Immobiliari (früher Conservatoria) sind personenbezogen organisiert: Einträge werden auf den Namen des Eigentümers oder Gläubigers geführt, nicht auf das Objekt. Die Trascrizione hat lediglich deklaratorische Wirkung – Gutglaubenserwerb im deutschen Sinne ist nicht möglich. Ausnahme: In Teilen Südtirols und des Friauls gilt das grundbuchähnliche Libro fondiario (Grundbuch nach österreichischer Tradition).

Konsequenz: Weil das Register keine absolute Richtigkeitsgewähr bietet, ist die lückenlose Prüfung der Titelkette (chain of title) durch einen Rechtsanwalt unerlässlich. Visura ipotecaria und catastale allein reichen nicht aus.

Die visura ipotecaria ist eine Abfrage der Registri Immobiliari und gibt Auskunft über alle eingetragenen Belastungen (Hypotheken, Pfändungen, vorgemerkte Ansprüche) und deren Rang. Sie sollte vor Unterzeichnung des Vorvertrags eingeholt werden, da bereits eine angenommene proposta mit Anzahlung bindet. Kurz vor dem rogito ist eine Aktualisierung Pflicht.

Lasten, die bis zum rogito nicht gelöscht sind, gehen im Zweifel auf den Käufer über. Die Hypothekenlöschung sollte vertraglich für den Zeitpunkt des rogito oder unmittelbar danach abgebildet sein (z. B. über Art. 40-bis T.U.B.).

In Italien existieren mehrere gesetzliche Vorkaufsrechte: (1) Mieter bei Verkauf von Wohnimmobilien (Art. 38 L. 392/1978); (2) landwirtschaftliche Nachbarpächter und Miteigentümer bei Agrarflächen (Art. 8 L. 590/1965); (3) der Staat für Kulturgüter und denkmalgeschützte Gebäude (D.lgs. 42/2004). Ein Kauf ohne Benachrichtigung der Vorkaufsberechtigten ist anfechtbar – der Berechtigte kann mit riscatto (Einlösungsklage) die Übereignung auf sich erzwingen.

Best Practice: Vor dem rogito stets prüfen, ob ein Vorkaufsrecht besteht, und ggf. eine Verzichtserklärung einholen. Der Notar fragt nach Vorkaufsrechten; die Prüfung ist Bestandteil der anwaltlichen Due Diligence.

Der Katasterauszug (visura catastale) informiert über die fiskalische Einheit der Immobilie: Lage, Planimetrie, Kategorie und rendita catastale (Katasterwert als Bemessungsgrundlage für Steuern wie Register, IMU und prezzo-valore). Er ist unverzichtbar für die Steuerberechnung und für die Prüfung der Plan-/Bestandsübereinstimmung.

Wichtig: Das Kataster ist kein Eigentumsnachweis. Es spiegelt weder die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse noch die Belastungssituation wider. Zum Nachweis des Eigentums und der Lastenfreiheit dient ausschließlich die visura ipotecaria in den Registri Immobiliari.

Urbanistik & Bautechnik

Fehlen Bautitel-Angaben/Ersatzformeln, droht eine formale Nichtigkeit der Urkunde (Art. 46 DPR 380/2001). Agibilità (Art. 24 DPR 380/2001) und APE (D.lgs. 192/2005) sind vorab zu klären; APE-Verstöße führen zu Verwaltungsfolgen, nicht per se zur Nichtigkeit. Planimetrie müssen dem Bestand entsprechen.

Red Flag: Fehlende oder inkonsistente Bautitel, Plan-/Bestandsabweichungen ohne Heilungsplan sind kritische Risikofaktoren. Due Diligence vor dem Vorvertrag ist unerlässlich.

Als condono edilizio bezeichnet man eine gesetzliche Amnestie für ohne Baugenehmigung errichtete Gebäude oder Anbauten. Es gab drei nationale condoni (1985, 1994, 2003) sowie regionale Sonderregelungen. Häufiges Problem: Nicht jeder Antrag wurde ordnungsgemäß beschieden; oft liegt nur eine Zahlungsquittung (ricevuta di pagamento) vor, aber keine rechtskräftige Genehmigung. Ohne rechtskräftigen Bescheid fehlt der Bautitel – mit erheblichen Konsequenzen für die Übertragbarkeit.

Red Flag: Ein offener condono ohne abschließenden Bescheid ist ein kritischer Risikofaktor und kann zur formalen Nichtigkeit des rogito führen (Art. 46 DPR 380/2001). Historische Bautitel-Prüfung im Gemeindearchiv ist Pflicht.

Seit dem Decreto Semplificazioni (D.L. 76/2020, konvertiert in L. 120/2020) gibt es den stato di legittimità als einheitliches Rechtsinstitut für die urbanistische Konformität. Das Zertifikat bescheinigt, dass die Immobilie den zuletzt genehmigten Plänen entspricht und schafft so einen konsolidierten Nachweis. Es ersetzt die frühere Pflicht zur Vorlage aller historischen Einzelgenehmigungen (licenze, concessioni, permessi).

Liegt kein Zertifikat vor, müssen die historischen Bautitel einzeln nachgewiesen werden – eine aufwändige Recherche, die in der Due Diligence entsprechend Zeit einplanen muss.

Beides. Der Attestato di Prestazione Energetica (APE) ist ab dem Zeitpunkt der Vermarktung zwingend erforderlich – nicht erst beim rogito. Fehlt er im Inserat, drohen Bußgelder. Zum Notartermin muss der APE dem Käufer ausgehändigt werden; fehlt er, sind im Gesetz Verwaltungssanktionen vorgesehen (D.lgs. 192/2005). Der APE wird von einem zertifizierten Energieberater erstellt und hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Hinweis: Ein fehlender oder veralteter APE ist ein Verhandlungsargument für den Käufer. Die Verpflichtung zur Vorlage liegt beim Verkäufer; der Käufer sollte auf Übergabe vor dem Notartermin bestehen.

Anwaltliche und technische Due Diligence ergänzen sich. Der Anwalt prüft: Eigentumstitel, Lasten, urbanistische Konformität nach Aktenlage, Planimetrie-Übereinstimmung im Register. Was er nicht leisten kann: den tatsächlichen Bauzustand mit dem behördlich genehmigten Soll-Zustand vor Ort abzugleichen. Nur ein Architekt, Geometra oder Ingenieur kann feststellen, ob getätigte Umbauten genehmigt wurden, ob tragende Wände verändert oder Katasterpläne nicht mehr aktuell sind.

In Erdbebengebieten (Mittel- und Süditalien, Teile Liguriens) ist die bauordnungsrechtliche Prüfung besonders relevant: Ungenehmigter Rückbau seismischer Sicherungen kann zu Haftungsfragen und erheblichen Sanierungskosten führen.

Empfehlung: Die technische Prüfung idealerweise vor Unterzeichnung des Vorvertrags abschließen – eine Aufschiebungsbedingung im Vorvertrag schafft den nötigen Spielraum.

Steuern & Kosten

Privatkauf (ohne IVA): Prima casa 2 % Register + 50 €/50 € Hypothek/Kataster; Zweitwohnung 9 % + 50 €/50 €.

Bauträger (mit IVA): Register/Hypothek/Kataster je 200 € (insg. 600 €) zzgl. IVA (typ. 4 %/10 %/22 %).

Prezzo-valore ermöglicht bei Privaterwerben die Bemessung der Registersteuer auf den Katasterwert – häufig erheblich günstiger als der Kaufpreis.

In Italien unterliegen Gewinne aus Immobilienverkäufen der IRPEF, wenn die Immobilie innerhalb von fünf Jahren nach Kauf veräußert wird (Art. 67 lit. b TUIR) – ausgenommen Hauptwohnsitz und ererbte Immobilien. Der Gewinn wird als plusvalenza dem ordentlichen Einkommen zugeschlagen; alternativ kann auf Antrag eine imposta sostitutiva von 26 % auf den Gewinn gewählt werden. Zum Vergleich: In Deutschland beträgt die Spekulationsfrist 10 Jahre (§ 23 EStG).

DBA-Hinweis: Das deutsch-italienische Doppelbesteuerungsabkommen weist das Besteuerungsrecht für Gewinne aus unbeweglichem Vermögen grundsätzlich dem Belegenheitsstaat (Italien) zu; eine Anrechnungsmöglichkeit besteht in Deutschland.

Nach Art. 14 D.lgs. 472/1997 kann der Erwerber einer Immobilie für Steuerrückstände des Veräußerers solidarisch in Anspruch genommen werden (responsabilità solidale del cessionario). Die Haftung ist auf den Wert der übertragenen Immobilie begrenzt und entfällt, wenn der Käufer vorab eine Bescheinigung der Finanzbehörde (certificato dell'Agenzia delle Entrate) eingeholt hat, aus der keine rückständigen Steuern hervorgehen.

Best Practice: Das certificato sollte vor jedem rogito routinemäßig beantragt werden. Ohne es kann der Käufer nach der Übertragung mit Steuerbelastungen aus der Sphäre des Verkäufers konfrontiert werden.

Nach Art. 63 Abs. 4 Disposizioni di attuazione del c.c. haftet der Käufer einer Eigentumswohnung gegenüber dem Kondominium solidarisch für rückständige Beiträge des Verkäufers – begrenzt auf das laufende und das vorangegangene Geschäftsjahr. Interne Ausgleichsansprüche gegen den Verkäufer sind vertraglich zu verankern.

Der Verwalter (amministratore di condominio) ist vor dem rogito um eine Bescheinigung über den aktuellen Stand der Beitragspflichten zu bitten; ausstehende Sonderumlagen sollten im Kaufvertrag ausgewiesen und ggf. vom Kaufpreis in Abzug gebracht werden.

Die IMU trifft die Hauptwohnung i. d. R. nicht (Ausnahmen: Luxusklassen A/1, A/8, A/9); Zweitwohnungen sind IMU-pflichtig. TARI regelt die Abfallgebühr. Kondominium-Kosten, Beschlussprotokolle und Sonderumlagen sollten in die Liquiditätsplanung aufgenommen werden.

Bei Darlehen > 18 Monate fällt eine imposta sostitutiva auf die Darlehenssumme an (typ. 0,25 % prima casa / 2 % sonst). Kreditstruktur, Begünstigungen (prima casa) und Zahlungsarchitektur (Treuhand, Löschungsunterlagen) sollten integriert geplant werden.

Nach dem deutsch-italienischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind Einnahmen aus der Vermietung von in Italien belegenem Grundbesitz in Italien zu versteuern. In Deutschland sind sie von der Einkommensteuer befreit, erhöhen aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen (Progressionsvorbehalt). In Italien bietet die cedolare secca eine Pauschalbesteuerung: 21 % auf den Bruttomietzins; bei Ferienvermietung (affitti brevi) gilt ab der zweiten vermieteten Einheit ein erhöhter Satz von 26 %.

Pflichten: Mieteinnahmen sind in der italienischen Steuererklärung zu deklarieren. Für affitti brevi bestehen zusätzliche Meldepflichten: Gästemeldung, tassa di soggiorno, Plattform-Reporting (Airbnb/Booking melden seit 2024 Vermieterdaten an die Agenzia delle Entrate).

Anders als in Deutschland erhalten Immobilieneigentümer in Italien keine automatische Grundsteuerrechnung. Die IMU (Imposta Municipale Unica) ist eigenständig zu berechnen und in zwei Raten zu zahlen: Akonto im Juni (Frist: 16. Juni) und Saldo im Dezember (Frist: 16. Dezember). Grundlage ist die rendita catastale, angepasst mit Koeffizienten je nach Gebäudekategorie; die Steuersätze variieren je nach Gemeinde (aliquote comunali).

Ausnahme: Der selbstgenutzte Hauptwohnsitz (prima casa der Kategorien A/2–A/7) ist IMU-befreit. Wer die IMU-Frist versäumt, muss mit Verzugszinsen und Sanktionen rechnen. Für die laufende Betreuung empfiehlt sich ein lokaler commercialista.

Grundsätzlich ist Ferienvermietung (locazione turistica / affitti brevi) möglich. Vier Punkte sind zu prüfen: (1) Kondominium: Die regolamento condominiale kann Kurzzeitvermietung einschränken oder ausschließen – vor dem Kauf prüfen. (2) Regionale Vorschriften: Mehrere Regionen (Lombardei, Ligurien, Toskana u. a.) haben Registrierungs- und Kontingentierungsregelungen eingeführt. (3) Steuerliche Pflichten: Cedolare secca, tassa di soggiorno, Gästemeldung. (4) Plattformpflichten: Airbnb und Co. melden seit 2024 Vermieterdaten an die Finanzbehörde.

Lokale Einschränkungen: In touristischen Hotspots (Comer See, Gardasee, Venedig, Florenz) gibt es teils verschärfte Auflagen bis hin zu Vermietungsverboten in bestimmten Zonen. Die lokale Regulierungslage sollte vor dem Kauf geprüft werden.

Sonderfälle

Zwingend sind eine Fideiussione (Bank/Versicherung) für alle Vorabzahlungen (Caparra/Acconti) und die decennale postuma (10-Jahres-Baugewährleistung) bei Beurkundung. Der Vorvertrag ist hier notariell mit Pflichtangaben zu errichten.

Regel: Keine Zahlung ohne wirksame Fideiussione; Übergabe der decennale im Akt dokumentieren.

In Italien ist der Pflichtteilsschutz (tutela dei legittimari, Art. 536 ff. c.c.) besonders stark. Erben können eine Schenkung oder testamentarische Verfügung mit der azione di riduzione anfechten, wenn ihr Pflichtteil verletzt wurde – und zwar auch gegenüber gutgläubigen Dritten, die die Immobilie bereits erworben haben. Die Klage ist in der Regel binnen 10 Jahren ab Eröffnung des Erbfalls möglich.

Seit der Reform durch L. 80/2005 ist ein gewisser Schutz für gutgläubige Erwerber eingeführt (Verjährung 20 Jahre ab Tod), aber die Rechtslage bleibt komplex und einzelfallabhängig.

Best Practice: Beim Kauf einer Immobilie aus einem Nachlass oder nach Schenkung in den letzten 20 Jahren sollte der Anwalt prüfen, ob eine Verzichtserklärung der Pflichtteilsberechtigten (rinuncia all'azione di riduzione) eingeholt werden kann.

Der Kauf eines Baugrundstücks (terreno edificabile) ist nur dann sinnvoll, wenn bereits eine wirksame Baugenehmigung (permesso di costruire) vorliegt oder deren Erteilung rechtssicher gesichert ist. Die Einzonung im Bebauungsplan (piano regolatore / PGT) allein schafft noch kein Baurecht; der tatsächliche Bebauungsindex (indice di fabbricabilità), die Erschließung und eventuelle Bindungen (oneri di urbanizzazione) müssen geprüft werden.

Risiko: Grundstücke werden häufig als „bebaubar" vermarktet, sind urbanistisch aber nicht oder nur eingeschränkt nutzbar. Ohne rechtskräftigen Baurechtstitel oder zumindest ein positives Voranfrageergebnis sollte der Kauf nur nach gründlicher Prüfung des Piano Regolatore bei der Gemeinde erfolgen.

Rechtlich ist der Makler zur Neutralität verpflichtet (Art. 1754 c.c.). In der Praxis vertreten viele Makler faktisch die Interessen des Verkäufers, von dem sie zusätzlich eine Innenprovision (provvigione) erhalten. Der Makler verdient sein Geld am schnellen Abschluss – seine Interessenlage ist auf den Verkauf ausgerichtet, nicht auf den bestmöglichen Schutz des Käufers. Dies erklärt, warum Makler häufig auf Unterzeichnung der proposta irrevocabile drängen, einem einseitig formulierten Mini-Vorvertrag ohne ausreichende Käuferschutzklauseln.

Konsequenz: Der eigene Anwalt des Käufers ist der einzige Beteiligte, dessen Mandat ausschließlich dem Käufer gilt. Anwaltliche Begleitung ist in grenzüberschreitenden Transaktionen keine optionale Komfortleistung, sondern strukturell notwendig.

Der Makleranspruch entsteht gegen beide Parteien, wenn das Geschäft durch seine Tätigkeit zustande kommt (Art. 1755 c.c.). Fälligkeit tritt häufig bereits beim Vorvertrag ein – sinnvollerweise vertraglich auf den rogito verlegen.

Beteiligte Makler und Provisionshöhe müssen transparent in die Urkunde aufgenommen werden.

Red Flags & Checkliste

Red Flags: fehlende oder inkonsistente Bautitel, Plan-/Bestandsabweichungen, ungeklärte Lasten (Pfändungen/Hypotheken), offene condoni ohne Bescheid, verweigerte Kondominium-Einsicht, keine Agibilità/APE ohne Heilungsplan, Zahlweg ohne Treuhand.

Best Practice: proposta nur mit aufschiebenden Bedingungen unterzeichnen, Vorvertrag mit Trascrizione absichern, Kaufpreis über conto dedicato leisten, visura ipotecaria und certificato der Finanzbehörde einholen.

Weiterführend: Eine vollständige Schritt-für-Schritt-Übersicht finden Sie in der Checkliste zum Immobilienkauf in Italien ›

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