Gewerbliche Immobilienakquisitionen in Italien können unterschiedliche rechtliche Formen annehmen. Beim Asset Deal wird die Immobilie direkt erworben; beim Share Deal werden Gesellschaftsanteile an der immobilienhaltenden Gesellschaft übernommen. Auch die Gründung einer Zweckgesellschaft (SPV) ist verbreitet. Die Wahl der Struktur beeinflusst maßgeblich die Vertragsgestaltung, die Haftungsverteilung und die steuerliche Belastung.
Für eine langfristige Nutzung und Rentabilität sind vertragliche Grundlagen entscheidend. Ich erstelle und prüfe Gewerbemietverträge für Einzelhandels-, Büro-, Lager- und Produktionsflächen sowie Mietverträge für Hotel-, Gastronomie- und Tourismusanlagen. Auch Betriebs- und Managementverträge sind Gegenstand meiner Beratung.
Viele gewerbliche Investitionsprojekte erfordern bauliche Veränderungen oder Neubauten. Eine frühzeitige Prüfung der bau- und planungsrechtlichen Vorschriften ist entscheidend. Je nach Projekt ist entweder eine Baugenehmigung (permesso di costruire) oder eine Bauanzeige (SCIA, CILA) erforderlich. Verträge mit Architekten, Ingenieuren und Auftragnehmern müssen Baulauf und Haftung klar regeln.
Bei Konflikten – etwa Bauverzögerungen, Gewährleistungsansprüchen, Vertragsverletzungen oder behördlichen Auflagen – begleite ich Mandanten sowohl bei der außergerichtlichen Streitbeilegung als auch in Verfahren vor italienischen Gerichten und Schiedsgerichten.